Vergessen Sie nicht, am 22.9. im Kanton Zürich abzustimmen für die Abschaffung der 5-jährigen Wartefrist für Stipendien für Personen mit F-Ausweis! Mehr Infos auf der Webseite des Komitees: bildungsgesetz-ja.ch/
Argumentarium
JA zur Äderung des Bildungsgesetzes (Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer)
Kantonale Abstimmung vom 22. September 2024
Heute müssen vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F-Ausweis) fünf Jahre warten, bis sie ein Stipendium beantragen dürfen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat wollen diese unnötige Hürde abschaffen.
Bessere Berufsintegration dank Stipendium
Stipendien ermöglichen es jungen Menschen, die kein ausreichendes Einkommen haben, in eine Berufsbildung einzusteigen. Denn ein Lehrlingslohn reicht meist nicht zum Leben aus. Dank Stipendien können Geflüchtete früher eine Ausbildung in Angriff nehmen und sich so besser und dauerhafter in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Bedingungen, um ein Stipendium zu bekommen verändern sich nicht und sind für alle gleich. Nur die unnötigen fünf Jahre Leerlauf werden abgeschafft.
Ausbildung von Fachkräften
Viele Betriebe haben grosse Probleme Fachkräfte zu finden. Als qualifizierte Arbeitskräfte leisten Geflüchtete einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft. Die meisten Stipendien werden für Berufslehren beansprucht, nur eine Minderheit nimmt ein Studium in Angriff.
Staat und Gemeinden werden entlastet
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können junge Geflüchtete ihr Leben selbst finanzieren und zahlen Steuern. Jeder Franken, der in die Bildung investiert wird, lohnt sich. Der Kanton profitiert langfristig, weil die Steuererträge steigen. Und bei den Gemeinden sinken die Sozialhilfekosten.
Weitere Informationen auf der Webseite: https://bildungsgesetz-ja.ch und in diesem Flyer.
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